AGB
matsview gmbh, Schweighofstrasse 302, 8055 Zürich, hello@matsview.com
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Foto-, Video- und Marketingleistungen der matsview gmbh (nachfolgend «matsview») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) festgehalten sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern matsview ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
2. Offerte und Auftrag
Offerten von matsview sind während der darin genannten Frist gültig. Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande (z. B. per E-Mail oder Unterschrift). Massgebend für den Leistungsumfang ist die bestätigte Offerte. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass matsview zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu Räumlichkeiten, Personen und Objekten hat. Er holt die nötigen Einverständnisse der abgebildeten Personen sowie allfällige Dreh- und Fotobewilligungen ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzögerungen, die der Kunde zu verantworten hat (z. B. Wartezeiten vor Ort), können nach Aufwand verrechnet werden.
4. Honorar, Spesen und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss Offerte, zuzüglich MWST. Spesen, Reisekosten und Fremdkosten (z. B. Locations, Mietmaterial, zusätzliche Crew, Musiklizenzen) werden gemäss Offerte oder nach effektivem Aufwand verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Aufträgen ab CHF 5'000 (exkl. MWST) ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung fällig. Bei Zahlungsverzug kann matsview die Herausgabe weiterer Daten bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten.
5. Absage durch den Kunden
Sagt der Kunde einen bestätigten Termin ab, ohne einen Ersatztermin zu vereinbaren, gelten folgende pauschale Entschädigungen. Sie beziehen sich auf das Honorar für Vorbereitung und Aufnahmetag(e) gemäss Offerte:
– mehr als 30 Tage vor dem Termin: keine Entschädigung; verrechnet werden nur bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzept, Vorbereitung)
– 7 bis 30 Tage vor dem Termin: 25%
– 2 bis 6 Tage vor dem Termin: 50%
– weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100%
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden in jedem Fall zusätzlich verrechnet. Massgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei matsview schriftlich (auch per E-Mail) eintrifft.
6. Verschiebung durch den Kunden
Eine Verschiebung des Termins ist bis 7 Tage vor dem Termin einmalig kostenlos möglich. Danach gelten folgende Zuschläge auf das Honorar für Vorbereitung und Aufnahmetag(e):
– 2 bis 6 Tage vor dem Termin: 15%
– weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 30%
Der Ersatztermin muss innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin stattfinden. Kommt innert dieser Frist kein Ersatztermin zustande, gilt die Verschiebung als Absage gemäss Ziffer 5. Bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.
7. Wetter, Krankheit und höhere Gewalt
Ist ein Termin wegen Wetter (z. B. bei Aussen- oder Drohnenaufnahmen), Krankheit oder Unfall bei matsview oder wegen höherer Gewalt nicht durchführbar, wird er ohne Zusatzkosten verschoben. matsview bemüht sich bei Ausfall um eine gleichwertige Vertretung, sofern der Kunde einverstanden ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Korrekturen und Abnahme
In den Preisen sind zwei Korrekturrunden pro Produkt enthalten. Weitere Korrekturen sowie Änderungen am vereinbarten Konzept nach Produktionsbeginn werden nach Aufwand verrechnet. Meldet der Kunde innert 14 Tagen nach Lieferung keine Korrekturen, gelten die Produkte als abgenommen.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen Fotos und Videos verbleibt bei matsview. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die in der Offerte vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung durch Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorgängigen Zustimmung von matsview. matsview darf die Arbeiten im eigenen Portfolio, auf der Website und in sozialen Medien als Referenz zeigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für lizenzierte Musik gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.
10. Rohdaten und Archivierung
Geliefert werden die vereinbarten, fertig bearbeiteten Fotos und Videos. Rohdaten (unbearbeitetes Bild- und Videomaterial) sind nicht Bestandteil der Lieferung; eine Herausgabe ist nur nach Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. matsview bewahrt Rohdaten und Projektdaten in der Regel bis zu 3 Jahre nach Projektabschluss auf, jedoch ohne Gewähr und ohne Pflicht zur Aufbewahrung. Eine längere Archivierung ist auf Wunsch kostenpflichtig möglich. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich.
11. Haftung
matsview führt alle Aufträge mit grösster Sorgfalt aus. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt. Für Datenverluste durch technische Defekte, für Schäden durch Dritte sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen. Für die Einhaltung von Persönlichkeits-, Marken- und Bildrechten der abgebildeten Personen und Objekte ist der Kunde verantwortlich, sofern er die Aufnahmen veranlasst hat.
12. Datenschutz
matsview bearbeitet Personendaten im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes und nur so weit, wie es für die Auftragsabwicklung nötig ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.